Lithium-Metall-, Lithium-Ionen- und Natrium-Ionen-Zellen und -Batterien und Ausrstungen mit solchen Zellen und Batterien, die zur Entsorgung oder zum Recycling befrdert werden und die mit oder ohne andere Batterien verpackt sind, die keine Lithiumbatterien oder Natrium-Ionen-Batterien sind, drfen gem Verpackungsanweisung P909 in 4.1.4.1 verpackt sein.

Diese Zellen und Batterien unterliegen nicht den Vorschriften in Abschnitt 2.9.4 bzw. 2.9.5.

Die Versandstcke mssen mit der Aufschrift "LITHIUMBATTERIEN ZUR ENTSORGUNG"/"LITHIUM BATTERIES FOR DISPOSAL", "NATRIUM-IONEN-BATTERIEN ZUR ENTSORGUNG"/"SODIUM ION BATTERIES FOR DISPOSAL", "LITHIUMBATTERIEN ZUM RECYCLING"/"LITHIUM BATTERIES FOR RECYCLING" bzw. "NATRIUM-IONEN-BATTERIEN ZUM RECYCLING"/"SODIUM ION BATTERIES FOR RECYCLING" gekennzeichnet sein.

Batterien, bei denen eine Beschdigung oder ein Defekt festgestellt wurde, mssen in bereinstimmung mit Sondervorschrift 376 befrdert werden.

Im Befrderungsdokument muss folgende Angabe enthalten sein: "Befrderung nach Sondervorschrift 377"/"Transport in accordance with special provision 377".